Die Betriebe können EUR 3.000 exkl. Mwst. in diese Maßnahmen investieren und bekommen davon fix 50% gefördert. Effektiv bleiben den Betrieben somit nur EUR 1.500 Kosten. Die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe tritt als Förderungsmittler für zu fördernde Fleischerbetriebe auf und wickelt alle notwendigen Schriftverkehr mit der SFG sowie die Dokumentation ab. Dies erleichtert das Verfahren ungemein. Folglich müssen die Betriebe lediglich Rechnungen in Höhe von EUR 3.000 exkl. Mwst. vorlegen. Die Dokumentation bzw. alle übrigen notwendigen Schritte übernimmt die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe bzw. die Agentur Q3, die Mitgliedsbetriebe in den Fleischerfilialen berät und entsprechende Maßnahmen umsetzt. (z.B. Homepageerstellung, Schaffung Firmenlogo bzw. Überarbeitung; Webshop; Digitales Schaufenster; etc.)
Details dazu finden Sie hier: http://wko.at/stmk/lebensmittelgewerbe